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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Bitte beachten Sie jedoch folgende Zuständigkeitskonzentrationen:
Insolvenzgericht: Amtsgericht Ravensburg
Familiengericht: Amtsgericht Biberach
Handels- und Vereinsregister: Amtsgericht Ulm
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung: Amtsgericht Biberach
